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EU-Führerschein

November 8, 2007 | Kommentare deaktiviert

Seit 1.1.1999 gibt es mitlerweile den “neuen” EU-Führerschein in EC-Karten Format. Die alten Führerscheine bleiben jedoch unbeschränkt gültig, da keine Umtauschpflicht vorgesehen ist. Freiwillig kann man den Umtausch gegen eine Gebühr von 24Euro an der örtlichen Verkehrsbehörde beantragen. Die neuen Führerscheinklassen sind in fünf Hauptgruppen (Motorrad, PKW, LKW, Bus und Sonderklassen für Land- und Forstwirtschaft) geordnet. Diese sind noch in jeweilige Unterklassen eingeteilt. So gibt es bei den Motorrädern die Klasse M für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm. Die Klasse A1 schliesst die Klasse M ein und gilt bis zu einem Hubraum von maximal 125ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h für 16-17jährige und ab 18 Jahren unbeschränkt. Die “grösste” Motorradführerscheinklasse A berechtigt bis zum Ablauf einer 2-jährigen Probezeit nur zum Führen von Krafträdern mit einer Höchstmotorleistung von 25kW. Dies gilt nicht wenn der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach ist Geschwindigkeit und Leistung unbeschränkt. Die PKW-Klassen sind in die Klasse B und BE unterteilt. Die Klasse B gilt bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t und maximal acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz. Anhänger dürfen 750kg oder eine zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern Kombination 3,5 t nicht übersteigt betragen. Die LKW-Klassen erkennt man am Buchstaben C im Kürzel, der durch C1 CE und C1E erweitert wird. Im Buchstaben D erkannt der Fachmann sofort die Busführerscheinklassen. Die Sonderklassen L und T für den Land- und Forstwirtschaftlichen Gebrauch unterscheiden sich durch die Fahrberechtigung der verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten. Die Klasse L gilt bis zu einer Geschwindigkeit bis 32km/h und die Klasse T bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h.

Ein Tipp zum Schluss, wenn ihre Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges verloren haben sollten, kann dieser einfach in einem anderem EU-Mitgliedsland erneut machen (z.B. ein Führerschein aus Polen)

Autor: Frank Bergmann



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