Richtlinien für backlinkpflichtige Webkataloge und Webverzeichnisse
Januar 11, 2008 | Keine Kommentare
Selbstredend können Sie auch als Betreiber eines Webverzeichnisses oder Webkatalog Artikel in unserem Artikelverzeichnis einreichen. Da in letzter Zeit jedoch zunehmend Artikel eingereicht, die Backlinks auf backlinkpflichtige Kataloge / Verzeichisse enthalten haben wir uns entschieden, in Zukunft diese Artikel nur noch zu veröffentlichen, wenn der gesetze Link als Backlink auf den entsprechenden Katalog / das Verzeichnis akzeptiert wird und unser Artikelverzeichnis im Gegenzug einen Eintrag in dem entsprechenden Katalog / Verzeichnis erhält.
Wir halten diesen “Tausch” für fair, da Sie in jedem Fall einen Link auf Ihre Webseite erhalten, der für Sie wesentlich wertvoller ist, als ein weiterer Footer-Link oder Link aus einer Linkliste, der unter Umständen von den Suchmaschinen nicht berücksichtigt wird.
Bitte reichen Sie Ihren Artikel wir gewohnt über den Login-Bereich ein und schicken Sie uns zusätzlich eine eMail, in der Sie uns über die Eintragsmöglichkeit unseres Artikelverzeichnisses in Ihrem Webverzeichnis/ Webkatalog informieren. Sobald wir Ihre eMail erhalten haben, veröffentlichen wir Ihren Artikel und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.




